Változások 2016 Németország
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8 éve 10 hónapja #39814
Írta: Gergoo
Változások 2016 Németország téma létrehozva Gergoo által
Egy csokorba szedtük a legfontosabb, 2016 évi változásokat. Kindergeld első és a második gyermek 190€/hó, harmadik gyermek 196€/hó, negyedik és minden további gyermek esetében 221€/hó. Fontos változás, hogy adóazonosító (Steuer-ID a szülőké és gyermekeké egyaránt!) szám feltétele lesz a folyósításnak! Az adómentes jövedelem egyedülállók esetében 8652€ lesz, házastársak/bejegyzett élettársak magától értetődően ennek duplája 17304€. A többi változás (németül) alább:
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 Euro.
Steuererklärung: Nichtarbeitnehmer – etwa Rentner oder Vermieter – müssen erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben, 2015 waren es 180 Euro weniger.
Freibeträge: Freibeträge bei der Lohnsteuer-Ermäßigung sind zwei Jahre gültig. Erwarten Arbeitnehmer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Damit wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden. Ab 2016 sind diese Freibeträge zwei Jahre gültig. Bisher mussten sie jährlich neu beantragt werden.
Kalte Progression: Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. Das dämpft den Effekt der „kalten Progression“, die Steuerzahler haben unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche.
Kinderfreibetrag: Der Freibetrag wird 2016 auf 4608 Euro im Jahr angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, 48 Euro für jeden Elternteil. Er wirkt sich laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) vor allem bei höherem Einkommen steuermindernd aus. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beträgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7248 Euro.
Kindergeld: Das Kindergeld wird ab 2016 um weitere zwei Euro je Kind und Monat angehoben. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Vom kommenden Jahr an muss die Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteils, das Kindergeld erhält, angegeben werden.
Kinderzugschlag: Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt um 20 Euro auf 160 Euro.
Unterhalt: Mit Anhebung des Existenzminimums sind auch 180 Euro höherer Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können laut Steuerzahlerbund bis zu einem Betrag von 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Sparer: Freistellungsaufträge sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes nur noch mit Steuer-ID gültig: Ab dem 1. Januar 2016 seien Freistellungsaufträge nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliege. Laut Verband der Lohnsteuerhilfevereine läuft die Übergangszeit, für die bei Banken vor 2011 erteilte Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID noch weiter gelten, Ende 2015 aus.
Altersvorsorge: Vorsorgeaufwendungen für das Alter können nach Darstellung des Steuerzahlerbundes steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gelte ein Höchstbetrag von 22.767 Euro (2015: 22.172 Euro). 2016 könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden. Das bedeute, Alleinstehende könnten 18.669 Euro, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 37.338 Euro geltend machen. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.
Gesetzliche Rente: Der Rentenbeitrag bleibt bei 18,7 Prozent. Die Renten dürften zum 1. Juli 2016 um knapp 4,4 Prozent im Westen und um rund fünf Prozent im Osten steigen. Genau entscheidet sich das im Frühjahr.
Rentenbesteuerung: Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
Gesetzliche Krankenkassen: Auf Arbeitnehmer kommen 2016 höhere Kassenbeiträge zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine schultern müssen, steigt um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Die einzelnen Kassen legen den Zusatzbeitrag selbst fest.
Sozialabgaben: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.
Hartz IV: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit 399 Euro auf 404 Euro. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, sollen sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro erhalten.
Reform des Wohngeldrechts: Haushalte mit geringem Einkommen erhalten vom 1. Januar an mehr Mietzuschuss. Während an einen Zwei-Personen-Haushalt mit Wohgeldanspruch im Jahr 2012 noch durchschnittlich 112 Euro pro Monat gezahlt wurden, steigt dieser Betrag jetzt auf durchschnittlich 186 Euro. Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt.
Kfz-Steuer: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, werden laut Steuerzahlerbund für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Frauenquote in Führungspositionen: Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Chefetagen gilt zwar schon seit dem 1. Mai 2015. Doch erst in diesem Jahr müssen mehr als 100 börsennotierte, voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen sukzessive die 30-Prozent-Quote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten umsetzen. Wenn sie das nicht tun, bleibt der Posten unbesetzt.
Bessere Bedingungen für Nachwuchswissenschaftler: Extrem kurzfristige Zeitverträge für Zehntausende Beschäftigte an den Hochschulen soll es nicht mehr geben. Mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes von 2007 sollen verlässlichere Karrierewege für den Nachwuchs sichergestellt werden. Bisher hatte etwa jeder zweite Arbeitsvertrag an den Hochschulen nur ein Jahr Laufzeit. Diese soll sich nun „im wesentlichen“ daran orientieren, wie lang eine Promotion oder ein Forschungsprojekt dauert.
Krankenhäuser: Mit der Krankenhausstrukturreform soll es künftig für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung Zuschläge geben. Schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Damit sollen auch Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland abgebaut werden ohne Abstriche an der Versorgung in der Fläche.
Pflege: Mit dem Pflegestärkungsgesetz bekommen Patienten mit Demenz, mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit kann die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller gestaltet werden. Da die Umstellungen einige Zeit in Anspruch nehmen, wird das neue Begutachtungsverfahren tatsächlich erst 2017 starten. Dann wird auch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,35 Prozent auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) erhöht.
Palliativmedizin: Die Versorgung sterbenskranker Menschen wird verbessert. Das Gesetz sieht vor, dass in ländlichen Regionen die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ausgebaut wird. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize wird verbessert. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten auch Sachkosten wie Fahrten ehrenamtlicher Mitarbeiter berücksichtigt. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung Betroffener sind künftig nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden.
Sterbehilfe: Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Mit der Neuregelung dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Sterbehilfe als Dienstleistung mehr anbieten. Wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.
Buchführung: Nach Angaben des Steuerzahlerbundes und NVL steigen die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung. Unternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und die maximal 600.000 Euro umsetzen, seien von der Buchführung befreit.
Zoll: Die Zollverwaltung wird angesichts zusätzlicher Aufgaben neu aufgestellt und straffer organisiert. Über eine Generalzolldirektion mit Hauptsitz in Bonn sollen künftig Aufgaben an einer Stelle gebündelt werden. Ein gemeinsames Lagezentrum innerhalb der Generalzolldirektion soll auch nachts und am Wochenende eine zügige, bundesweit koordinierte Reaktion des Zolls ermöglichen.
Bankenunion: Der Europäische Bankenabwicklungsfonds und der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus gehen am 1. Januar 2016 an den Start. Im Falle einer Bankenabwicklung gilt eine klare Reihenfolge: erst haften die Eigentümer und Gläubiger, dann der Europäische Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird. Nur wenn dies nicht ausreichen sollte, können Mittel der Steuerzahler zum Einsatz kommen.
Versicherungsaufsicht: Für Versicherungsunternehmen gelten EU-weit schärfere Eigenkapitalregeln. Nach den am 1. Januar in Kraft tretenden neuen Regeln („Solvency II“) richtet sich ihr Kapitalbedarf weit stärker als bisher nach den Risiken, die Versicherer mit ihren langfristigen Verpflichtungen eingehen.
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 Euro.
Steuererklärung: Nichtarbeitnehmer – etwa Rentner oder Vermieter – müssen erst beim Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als 8652 Euro eine Steuererklärung abgeben, 2015 waren es 180 Euro weniger.
Freibeträge: Freibeträge bei der Lohnsteuer-Ermäßigung sind zwei Jahre gültig. Erwarten Arbeitnehmer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Damit wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden. Ab 2016 sind diese Freibeträge zwei Jahre gültig. Bisher mussten sie jährlich neu beantragt werden.
Kalte Progression: Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. Das dämpft den Effekt der „kalten Progression“, die Steuerzahler haben unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche.
Kinderfreibetrag: Der Freibetrag wird 2016 auf 4608 Euro im Jahr angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, 48 Euro für jeden Elternteil. Er wirkt sich laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) vor allem bei höherem Einkommen steuermindernd aus. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beträgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7248 Euro.
Kindergeld: Das Kindergeld wird ab 2016 um weitere zwei Euro je Kind und Monat angehoben. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Vom kommenden Jahr an muss die Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteils, das Kindergeld erhält, angegeben werden.
Kinderzugschlag: Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt um 20 Euro auf 160 Euro.
Unterhalt: Mit Anhebung des Existenzminimums sind auch 180 Euro höherer Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können laut Steuerzahlerbund bis zu einem Betrag von 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Sparer: Freistellungsaufträge sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes nur noch mit Steuer-ID gültig: Ab dem 1. Januar 2016 seien Freistellungsaufträge nur noch wirksam, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliege. Laut Verband der Lohnsteuerhilfevereine läuft die Übergangszeit, für die bei Banken vor 2011 erteilte Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID noch weiter gelten, Ende 2015 aus.
Altersvorsorge: Vorsorgeaufwendungen für das Alter können nach Darstellung des Steuerzahlerbundes steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gelte ein Höchstbetrag von 22.767 Euro (2015: 22.172 Euro). 2016 könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden. Das bedeute, Alleinstehende könnten 18.669 Euro, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 37.338 Euro geltend machen. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.
Gesetzliche Rente: Der Rentenbeitrag bleibt bei 18,7 Prozent. Die Renten dürften zum 1. Juli 2016 um knapp 4,4 Prozent im Westen und um rund fünf Prozent im Osten steigen. Genau entscheidet sich das im Frühjahr.
Rentenbesteuerung: Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
Gesetzliche Krankenkassen: Auf Arbeitnehmer kommen 2016 höhere Kassenbeiträge zu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine schultern müssen, steigt um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Die einzelnen Kassen legen den Zusatzbeitrag selbst fest.
Sozialabgaben: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.
Hartz IV: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit 399 Euro auf 404 Euro. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, sollen sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro erhalten.
Reform des Wohngeldrechts: Haushalte mit geringem Einkommen erhalten vom 1. Januar an mehr Mietzuschuss. Während an einen Zwei-Personen-Haushalt mit Wohgeldanspruch im Jahr 2012 noch durchschnittlich 112 Euro pro Monat gezahlt wurden, steigt dieser Betrag jetzt auf durchschnittlich 186 Euro. Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt.
Kfz-Steuer: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, werden laut Steuerzahlerbund für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Frauenquote in Führungspositionen: Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Chefetagen gilt zwar schon seit dem 1. Mai 2015. Doch erst in diesem Jahr müssen mehr als 100 börsennotierte, voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen sukzessive die 30-Prozent-Quote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten umsetzen. Wenn sie das nicht tun, bleibt der Posten unbesetzt.
Bessere Bedingungen für Nachwuchswissenschaftler: Extrem kurzfristige Zeitverträge für Zehntausende Beschäftigte an den Hochschulen soll es nicht mehr geben. Mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes von 2007 sollen verlässlichere Karrierewege für den Nachwuchs sichergestellt werden. Bisher hatte etwa jeder zweite Arbeitsvertrag an den Hochschulen nur ein Jahr Laufzeit. Diese soll sich nun „im wesentlichen“ daran orientieren, wie lang eine Promotion oder ein Forschungsprojekt dauert.
Krankenhäuser: Mit der Krankenhausstrukturreform soll es künftig für besonders gute Leistungen bei Operationen und Patientenversorgung Zuschläge geben. Schlechte Leistungen werden mit Abschlägen geahndet. Krankenhäuser, die durch anhaltend schlechte Qualität auffallen, laufen Gefahr, dass einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Damit sollen auch Überkapazitäten bei den rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland abgebaut werden ohne Abstriche an der Versorgung in der Fläche.
Pflege: Mit dem Pflegestärkungsgesetz bekommen Patienten mit Demenz, mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit kann die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller gestaltet werden. Da die Umstellungen einige Zeit in Anspruch nehmen, wird das neue Begutachtungsverfahren tatsächlich erst 2017 starten. Dann wird auch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,35 Prozent auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) erhöht.
Palliativmedizin: Die Versorgung sterbenskranker Menschen wird verbessert. Das Gesetz sieht vor, dass in ländlichen Regionen die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ausgebaut wird. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize wird verbessert. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden neben den Personalkosten auch Sachkosten wie Fahrten ehrenamtlicher Mitarbeiter berücksichtigt. Kooperationen von Pflegeheimen mit Haus- und Fachärzten zur Versorgung Betroffener sind künftig nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden.
Sterbehilfe: Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland künftig strafbar. Mit der Neuregelung dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Sterbehilfe als Dienstleistung mehr anbieten. Wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.
Buchführung: Nach Angaben des Steuerzahlerbundes und NVL steigen die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung. Unternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und die maximal 600.000 Euro umsetzen, seien von der Buchführung befreit.
Zoll: Die Zollverwaltung wird angesichts zusätzlicher Aufgaben neu aufgestellt und straffer organisiert. Über eine Generalzolldirektion mit Hauptsitz in Bonn sollen künftig Aufgaben an einer Stelle gebündelt werden. Ein gemeinsames Lagezentrum innerhalb der Generalzolldirektion soll auch nachts und am Wochenende eine zügige, bundesweit koordinierte Reaktion des Zolls ermöglichen.
Bankenunion: Der Europäische Bankenabwicklungsfonds und der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus gehen am 1. Januar 2016 an den Start. Im Falle einer Bankenabwicklung gilt eine klare Reihenfolge: erst haften die Eigentümer und Gläubiger, dann der Europäische Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird. Nur wenn dies nicht ausreichen sollte, können Mittel der Steuerzahler zum Einsatz kommen.
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8 éve 10 hónapja #39825
Írta: Gergoo
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A postai díjakat illetően is voltak változások. A normál küldemény díja 62 centről 70 centre emelkedett. Részletek alább:
Standardbriefe (bis 20 g) von 62 auf 70 ct
Standardbrief- und Postkartenwert für Europa und Welt bis 20 g von 80 ct auf 90 ct
Maxibriefe (bis 1.000 g) von 2,40 EUR auf 2,60 EUR
Erhöhung aller Einschreiben-Varianten auf 2,15 EUR bzw. 2,50 EUR
Päckchenmarkenwert XS bis 1 kg von 3,95 EUR auf 4,00 EUR
Päckchenmarkenwert S bis 2 kg von 4,40 EUR auf 4,50 EUR
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8 éve 7 hónapja - 6 éve 5 hónapja #40033
Írta: Gergoo
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További változások áprilistól:
Még több üzletben kell fizetni a műanyag reklámszatyrokért.
Új egyeztető központok (Verbraucherschlichtungsstellen), ahol a fogyasztók és szolgáltatók rendezhetik vitáikat .
Április 1-től tilos az elektromos c i g i és shisha árusítása fiatalkorúak részére.
A biomassza és a szélenergia állami támogatása csökken.
Roaming díj csökkenés!
A külföldről kezdeményezett hívásokért percenként legfeljebb 5 cent, külföldön fogadott hívásokért percenként legfeljebb 1 cent számlázható! SMS-ek maximum 2 centbe kerülhetnek, egy megabyte adatmennyiségért pedig legfeljebb 5 cent számlázható!
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